Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 101 vom 27.10.2019

Hallensaison 2019/20

27. Oktober 2019

 

Liebe Hockeyfreunde,

die Verlegungssperre ist in Kraft. Ab jetzt sind ausschließlich die Staffelleiterinnen/Staffelleiter für den weiteren Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele zuständig.
Auch in dieser Saison werden in allen Ligen die elektronischen Spielberichtsbögen eingesetzt. Hierfür müssen den Staffelleiterinnen/Staffelleitern Teamberechtigte gemeldet werden, die die Kaderlisten, evtl. Stammspieler eintragen und auch die Spielberichtsbögen bei den Spielen ausfüllen.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an mich melden.

Die Staffelleiterinnen/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen   
Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Damen Christian Schmitz-Peiffer, Mainzer Landstraße 1, 55262 Ingelheim, christian.schmitz-peiffer@gmx.de
2. Verbandsliga Damen
Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
Oberliga Herren    Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Herren Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
2. Verbandsliga Herren Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
3. Verbandsliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
4. Verbandsliga Herren
Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
5. Verbandsliga Herren 
Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Alexandra Schöter (Ergebnisdienst)
Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Nils Vossebein (Schiedsrichterwart)
Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten ins Internet eingetragen werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern bei den Herren Damen einsetzt werden (Zulässigkeit gemischter Mannschaften). Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen bei Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damen- und eine Herrenmannschaft in der mit Damen gespielt wird, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegt für eine Mannschaft eine Kadermeldung ohne oder unvollständige Stammspielrmeldung vor, gelten alle eingesetzten Spieler/Spielerinnen als Stammspieler.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 06.11.19 ins Internet einzutragen. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@keyClubNr“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Elektronischer Spielberichtsbogen

In allen Ligen wird der elektronische Spielberichtsbogen (ESB) eingesetzt. Dafür muss die Heimmannschaften einen Internetzugang und beide Mannschaften einen Teamberechtigten vor Ort haben um die Eintagungen in den Spielberichtsbogen machen zu können. Die Teamberechtigten werden, wie jetzt auch schon für die Kadermeldung, vor Saisonbeginn mit ihrer Hoc@keyClubNr an den Staffelleiter gemeldet.
Bei den Spieltagen sind keine Schiedsrichter angesetzt, deshalb muss der Heimverein bis Dienstag vor den Turnier dem Staffelleiter einen Turnierleiter, mit Hoc@keyClubNr, melden, der am Turniertag für das Ausfüllen der Spielberichtsbögen verantwortlich ist.
Durch die Verwendung des ESB entfällt die Ergebnismeldung. Sollte der ESB aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist ein Spielberichtsbogen in Papierform auszufüllen. Dieser ist unverzüglich an den Staffelleiter zu senden und das Ergebnis muss gemeldet werden.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen

§ 22 (7) SpO-DHB. Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles während der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem ESB zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein der ESB mit kurzer Sachverhaltsdarstellung auszufüllen. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Nils Vossebein und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegennimmt.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die Vereine innerhalb einer Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 35 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 35 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Für die Hallensaison 2019/20 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin
 


RPS - Spielbetrieb • Nr. 100 vom 10.9.2019

Saisonplanung Halle 2019/20

 

10. September 2019

Liebe Hockeyfreunde,

Die vorläufigen Spielpläne für die Hallensaison 2019/20 für die Oberligen und die 1. Verbandsliga Herren sind im Internet eingestellt und einige Mannschaften habe auch schon Anspielzeiten gemeldet. Die Verlegungssperre beginnt am 19. Oktober 2019.
Da es schwer sein wird, für alle vorgegebenen Spieltermine auch entsprechende Hallenzeiten zu bekommen, ist es den Heimvereinen erlaubt bis zum 17.09.2019 an einem Wochenende den Wochentag ohne Rücksprache mit den Gegnern zu tauschen, voraus gesetzt, dass der Gegner dort noch kein weiteres Spiel terminiert hat. Ausgenommen hiervon sind die letzten Spieltage der Liga, da die Spiele hier alle zeitgleich gespielt werden sollten. Des Weiteren müssen folgende geschützte Termine, gelten für alle Ligen, beachtet werden:

 

19.10.2019 Verlegungssperre
09.11.2019 Saisonbeginn
07.12.2019 Hinrunde mJA
08.12.2019 Hinrunde wJA
18.01.2020 Rückrunde wJA
02.02.2020 Rückrunde mJA
08./09.2.20 Süddeutsche weiblich
15./16..2.20 Süddeutsche männlich
08.03.2020 Saisonende

 

Außerdem ist selbstverständlich die ZSpO-RPS § 3 Abs. 4 zu berücksichtigen. Sollte eine Anspiel­zeit außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters liegen, ist dies mit dem Gegner abzustimmen und mir mitzuteilen.

Für die Ligen mit Spieltagen bitte auch die Termine für die Heimspieltage melden. Hierbei ist es hilfreich, wenn mehrere mögliche Termine gemeldet werden, damit die Spieltage sinnvoll über die Saison verteilt werden können. Auch hier ist auf die die ZSpO-RPS § 3 Abs. 4 zu achten.
Bitte meldet, wenn erforderlich, auch immer die Austragungshalle, so dass diese mit in den Spielplan im Internet aufgenommen werden kann.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin
 


RPS - Spielbetrieb • Nr. 99 vom 14.8.2019

Saisonrundschreiben Feldhockeysaison 2019/2020

12. August 2019

 

Liebe Hockeyfreunde,

nachdem die Verlegungssperre aktiv ist, wurden die Spielpläne dem Schiedsrichterausschuss zur Einsatzplanung der Schiedsrichter weitergeleitet und die Schiedsrichter wurden auch schon eingeteilt. Für den weiteren Spielbetrieb sowie die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen: Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,
rainerstg@t-online.de
Verbandsliga Damen: Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de
Oberliga Herren: Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
artur.kuntz@gmx.de
1. Verbandsliga Herren: Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
artur.kuntz@gmx.de
2. Vernbandsliga Herren: Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Elektronischer Spielberichtsbogen (ESB)

Bei Spielen müssen beiden Mannschaften mindestens einen Teamberechtigten vor Ort haben, um Eintragungen/Änderungen im ESB vornehmen zu können. Sollten keine Schiedsrichter erscheinen oder die Schiedsrichter sind nicht namentlich eingetragen (Vereinsansetzungen), dann muss der Protokollant des Heimvereins das komplette ausfüllen des ESBs übernehmen. Des Weiteren muss der Heimverein ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Computer, Laptop, Tablet) so wie einen Protokollführer bereitstellen (siehe § 31 Abs.4 und § 33).
Eine Anleitung für den ESB gibt es im Internet unter
https://sites.google.com/view/elektronischerspielbericht/startseite

 

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten gemeldet werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein bei den Herren Damen einsetzt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen bei den Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und ein „gemischte“ Mannschaft, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten, mit ggf. Stammspielermeldung, sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 20.08.19 online einzupflegen. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Pseudostammspielermeldungen gem. §22 (7) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden, sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden bzw. zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch den Heimverein ein elektronischer Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung auszufüllen. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf, ist der betr. Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Nils Vossebein und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter oder E-Mail) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegen genommen hat.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die Vereine innerhalb einer Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Die Wartezeit gem. § 34 SpO-DHB ist einzuhalten, sofern keine klarstellende Absage der eingeteilten Schiedsrichter, bzw. von dem Staffelleiter vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens zehn Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Schiedsrichter allgemein

Die Schiedsrichterkosten werden ausschließlich vom Heimverein getragen. Am Ende der Saison wird dann ein Kostenausgleich vom Staffelleiter gemacht.
Bei Ausfällen von eingeteilten Schiedsrichtern hat grundsätzlich der Verein, in dessen Verantwortung der Schiedsrichter eingeteilt wurde, für qualifizierten Ersatz zu sorgen (ggf. bei anderen Vereinen).

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Meldung der Spielergebnisse erfolgt über den Elektronischen Spielberichtsbogen.

 

Für die Feldsaison 2019/20 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 98 vom 25.7.2019

Ligeneinteilung und Saisonplanung Feld 2019/2020

 

24. August 2019

Liebe Hockeyfreunde,

nach einigen neuen Meldungen und einigen Gesprächen über nachrücken in höhere Ligen hat sich für die Feldsaison folgende Einteilung der Verbandsspielklassen ergeben:

 

Oberliga Damen:

Kreuznacher HC, Dürkheimer HC, HTC Neunkirchen, TV Alzey, TFC Ludwigshafen,
TG Frankenthal 2 (Aufsteiger)

 

Verbandsliga Damen:

TSG Kaiserslautern (Absteiger), RW Koblenz, TSV Schott Mainz 2 ,SG TG Worms/HC Speyer (Neuanmeldung), VfL Bad Kreuznach (Neuanmeldung), SV Gau-Algesheim (Neuanmeldung)

 

Oberliga Herren:

HTC Neunkirchen (Absteiger), Kreuznacher HC (Absteiger), TV Alzey 1,
TSG Kaiserslautern 1, Dürkheimer HC 2, TSV Schott Mainz 2, VfR Grünstadt (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Herren:

HC Speyer 1 (Absteiger), TFC Ludwigshafen 2, TSG Kaiserslautern 2, TG Worms 2,
SC Idar-Oberstein, TSG Heidesheim (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Herren:

RW Koblenz (Absteiger), TuS Mayen, TV Alzey 2, HC Speyer 2, SV Gau-Algesheim,
FC Kaiserslautern, Saar 05 Saarbrücken (Neuanmeldung), Kreuznacher HC 2 (Neu­anmeldung)

 

Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen können noch bis zum 01. August 2019 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) an mich erfolgen.
Die Planung der kommenden Feldsaison läuft bereits, die vorläufigen Spielpläne sind bereits im Internet.

 

Die Fixpunkte der Saison sind:

Datum  
09.08.2019 Verlegungssperre
24.08.2019 Rundenbeginn
31.10.2019 Ende der Vorrunde
250.4.2020 Rückrundenbeginn
07.06.2020 Saisonende OLD
28.06.2020 Saisonende
20./21.6.20 Aufstiegsspiele RLD
27./28.6.20 Aufstiegsspiele RLD

 

 

Die Verlegungssperre liegt dieses Jahr auf Grund der der Ferien sehr nah am Meldeschluss und noch in den Ferien. Ich bitte alle Vereine die Planung möglichst direkt zu beginnen. Sollte noch eine Mannschaft gemeldet oder zurück gezogen werden, bitte ich um möglichst schnelle Meldungen, damit sie in den Spielplan eingearbeitet werden können. Dadurch auftretende Änderungen bitte ich gemeinsam zu beheben/lösen.
Der Spielplan muss danach an den SRA zur Schiedsrichtereinteilung. Daher bitte ich alle sich an den Beginn die Verlegungssperre zu halten und mir bis zum 9.8. die Anspielzeiten und ggf. Verlegungen nach § 3 Abs.3, 5 ZspO-RPS zu melden. Alle Spiele, die am Abend des 9.8. nicht gemeldet sind werden vom mir angesetzt.
Für den Elektronische Spielberichtsbogen (ESB) müssen den Staffelleiter für jede Mannschaft Teamberechtigte gemeldet werden, die die Kadermeldung und auch die Spielberichtsbögen ausfüllen können.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 97 vom 3.4.2019

Ligeneinteilung Hallenhockeysaison 2019/2020

Veröffentlichung des Sportwarts gemäß § 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung

03. April 2019

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nach Abschluss der Hallensaison 2018/19 ergibt sich für die Verbandsspielklassen in der Hallenhockeysaison 2019/20 folgenden Zugehörigkeiten:

 

Oberliga Damen:

TG Frankenthal 2 (Absteiger), Dürkheimer HC 1 (Absteiger), TV Alzey, TSV Schott Mainz 2, TFC Ludwigshafen, HTC Neunkirchen 2 (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Damen:

RW Koblenz 1 (Absteiger), HC Speyer (Absteiger), TSG Kaiserslautern, Kreuznacher HC 2, Dürkheimer HC 2, TSV Schott Mainz 3 (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

2. Verbandsliga Damen:

TG Worms (Absteiger), TG Frankenthal 2, TSV Schott Mainz 4,TSG Neustadt, SV Gau-Algesheim, RW Koblenz 2, SC Idar-Oberstein
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

Oberliga Herren:

Kreuznacher HC 1(Absteiger), Frankenthal 2, TG Worms 1, HTC Neunkirchen 1, Dürkheimer HC 2, TSG Kaiserslautern (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Herren:

TSV Schott Mainz 2 (Absteiger), HC Speyer 1, Kreuznacher HC 2, SC Idar-Oberstein, VfR Grünstadt (Aufsteiger), TFC Ludwigshafen 2 (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Herren:

Dürkheimer HC 3 (Absteiger), TSG Kaiserslautern 2, TV Alzey 2, TG Worms 2, RW Koblenz, SV Gau-Algesheim (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

3. Verbandsliga Herren:

HC Speyer 2 (Absteiger), TSG Heidesheim, TG Worms 3, HTC Neunkirchen 2, TuS Mayen, TFC Ludwigshafen 3 (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

4. Verbandsliga Herren:

VfR Grünstadt 2, SG Westerwald, TV Saarlouis, TSG Kaiserslautern 3 (Aufsteiger), TSV Schott Mainz 3 (Aufsteiger), VfL Bad Kreuznach (Aufsteiger)
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

5. Verbandsliga Herren:

TFC Ludwigshafen 4, PST Trier, 1. FC Kaiserslautern
(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

Sollten bis zum 01. September 2019 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


RPS - Spielbetrieb • Nr. 96 vom 2.2.2019

Rückrunde Feldsaison 2018/2019

 

02. Februar 2019

Liebe Hockeyfreunde,

die Rückrunde der Feldsaison 2018/2019 steht bevor und die Planung ist noch nicht abgeschlossen. Zur Zeit stehen nur die Wochenenden der Spiele fest, alle Spiele sind zur Zeit noch auf Samstags gelegt. Bis spätestens 23. Februar könne die Heimvereine die Spiele ohne Rücksprache mit den Gegner die Spiele auf Sonntag legen , vorausgesetzt, der Gegner ist spielfrei. Ausgenommen sind natürlich die letzten Spieltage. Alle weiteren Verlegungen müssen mit den Gegnern abgesprochen werden.

In Rücksprache mit dem SRA wird dir Verlegungssperre auf den 16. März 2019 gelegt. Dann gehen die Spielpläne an den SRA zur Schiedsrichtereinteilung und Spielverlegungen laufen dann wieder über die Staffelleiter und sind gebührenpflichtig.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin
 


RPS - Jugend • Nr. 18 vom 12.12.2019

Der hessische Hockeyverband führt eine Trainerfortbildung 

zur Lizenzverlängerung durch.

 

Der Lehrgang ist für Trainer des Hockeyverbandes RPS zugänglich.

 

 

Liebe Trainer und Trainerinnen,
aufgrund des Bedarfs zum Erhalt der Trainerlizenzen bieten wir zum Ende des Jahres noch eine
weitere Trainerfortbildung zur Lizenzverlängerung an:
 Datum: Samstag, den 21. Dezember 2019
 Ort: Georg-August-Zinn-Schule, Am Mühlgewann 1, 65933 Frankfurt
 Zeit: 10:30 bis 17:30 Uhr
 Referent: Uli Weise (DHB)
 Thema: Trainingsplanung/Coaching und Spielformen


Bei Teilnahme werden 8 Lerneinheiten für die Lizenzverlängerung anerkannt.


Die Teilnahmegebühr beträgt € 50,00 je Teilnehmer/in. An- und Abreise sowie Verpflegung erfolgen
auf eigene Kosten.
Anmeldungen bitte bis 17. Dezember 2019 mit den folgenden Daten an die HHV Geschäftsstelle:
Name, Vorname, Geb.-Datum, Adresse, Email, Telefonnummer,
Vereinszugehörigkeit, Trainer-Lizenz/Nr., Hoc@key-ID
Teilnahmebestätigung erfolgt per Mail. Rechnungstellung erfolgt nach dem Lehrgang. Die Teilnahme
ist mit der Anmeldung verbindlich und kostenpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Bürkle
(Geschäftsstelle - Hessischer Hockeyverband)

 

 

Heiner Dopp (Referent für Leistungssport) Norbert Grimmer (Jugendwart HVRPS)
 


RPS - Jugend • Nr. 17 vom 24.11.2019

Feld SHV Quali-Jugend 2020

 

Die Jugend-Qualifikation SHV im Feld 2020 wird an einem Wochenenden gespielt. Der Termin für diese Qualifikation liegt auch schon fest und wird der 10./11.10. 2020 sein. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht. Am Wochenende davor wird der Länderpokal gespielt. Dies ist das Ergebnis des Jugendsportseminars in Kassel.

Bitte merkt Euch diesen Termin schon einmal vor.

 

Mit sportlichen Grüßen

Norbert Grimmer
-Jugendwart HVRPS-
 


RPS - Jugend • Nr. 16 vom 21.11.2019

Staffelleiter Jugend gesucht !

 

Wir suchen zeitnah Staffeleiter für nachstehend Jugendaltersklassen:

 

Weibliche Jugend B - Oberliga und Verbandsliga

und

Mädchen A - Oberliga und Verbandsliga

 

Die Staffelleiter betreuen immer die Oberliga und die Verbandsligen der entsprechenden Altersklassen.

 

Interessenten wenden sich bitte direkt an mich. 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Norbert Grimmer

-Jugendwart HVRPS-

 

Mail: norbert.55@web.de

Mobil: 0157-59612427
 


RPS - Jugend • Nr. 15 vom 19.11.2019

Trainerweiterbildung durch Hospitation

An alle Trainer der Vereine in den Bezirken Pfalz und Saarland

Trainerweiterbildung durch Hospitation bei den Stützpunktrainern


Die beiden Stützpunkttrainer der Pfalz, Udo Specht (U12 weiblich) und Thomas Merz (U12 männlich), bieten Trainern die Möglichkeit der Hospitation im Rahmen ihrer Auswahltrainingseinheiten an. Voraussetzung ist lediglich die Anmeldung und Abstimmung vor der Teilnahme. Eine aktive Einbindung in das Auswahltraining ist vorgesehen.


Trainingszeiten U12 männlich, jeweils 9.00-11.00 Uhr
7.12.19 - Stadtsporthalle am Kanal, Frankenthal
14.12.19 - Stadtsporthalle am Kanal, Frankenthal
18.1.20 - Peter-Trump-Halle, Frankenthal
25.1.20 - Stadtsporthalle am Kanal, Frankenthal
8.2.20 - Stadtsporthalle am Kanal
15.2.20 - Stadtsporthalle am Kanal
Voranmeldung zur Hospitation unbedingt direkt an den Trainer unter folgenden Rufnummern oder Mail:
Thomas Merz, Tel.: 0172-2559640 oder E- Mail: ths.merz@gmail.com


Trainingszeiten U12 weiblich, jeweils 9.15-11.45 Uhr
23.11.19 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
30.11.19 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
07.12.19 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
14.12.19 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
11.01.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
18.01.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
25.01.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
01.02.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
08.02.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
29.02.20 - Sporthalle IGS Ludwigshafen-Edigheim
Voranmeldung zur Hospitation unbedingt direkt an den Trainer unter folgenden Rufnummern oder Mail:
Mail an udo-specht@web.de oder SMS an 0179-398 41 61.


Mit sportlichen Grüßen

Norbert Grimmer – Jugendwart HVRPS
 


RPS - Jugend • Nr. 14 vom 18.10.2019

TFC-Ludwigshafen richtet die nächste Regionalkonferenz aus

 

Liebe Hockeyfreunde,

die DHB-Sportentwicklung bietet für alle Funktionsträger und Engagierte im Verein in den Bereichen Jugend- und Erwachsenenhockey

die perfekte Möglichkeit an, um sich über folgende Themen zu informieren:

- Nachhaltige und erfolgreiche Gestaltung der Vereinsarbeit.

- Vermittlung einer Strategie innerhalb des Mitmachermanagements.

- Hilfestellungen zur erfolgreichen Mitgliederentwicklung.

- Tipps zu Aufbau und Durchführung von Kooperationen mit Schulen und Kindergärten.

Der letzte Termin 2019 findet am 30. November beim TFC Ludwigshafen statt.

Alle Informationen und die direkte Anmeldung findet Ihr auf der Seite der dhb / akademie.

 

https://akademie.hockey.de/events/regionalkonferenz-2019-2/

 

Wir freuen uns auf viele Teilnehmer.

Herzliche Grüße aus Mönchengladbach

Euer Team der DHB-Sportentwicklung

 


RPS - Jugend • Nr. 13 vom 12.2.2019

Meldebogen Jugend - Feld 2019

 

Die Meldebogen Jugend - Feld 2019 wurden von den Terminkoordinatoren am 1.2.2019 versandt. Da einige Vereine anscheindend nicht die richtigen Adressen der dafür verantwortlichen Vereinsvertreter hinterlassen haben, rufen wir auf diesem Wege auf die Meldebogen termingerecht einzureichen. 

Der Rücklauftermin ist der 15.2.2019.

 

Fragen bitte direkt an die Terminkoordinatoren Udo Specht und Thomas Merz.

 

Norbert Grimmer

-Jugendwart-
 


RPS - Schiedsrichter • Nr. 47 vom 15.11.2019

Jugendschiedsrichter bei Spieltagen

Aufgrund von fehlenden Rückmeldungen wird morgen bei den Knaben A in Ludwigshafen keine Beobachtung stattfinden. In Alzey bei den Knaben A wird jedoch jemand vor Ort sein.


Wir werden in der nächsten Woche nochmal intensiver auf euch zukommen. Wenn ihr schon Anmerkungen habt, dann lasst sie mir gerne schon mal zukommen.

Insgesamt ist unser klares Ziel, dass wir deutlich mehr jugendliche Jugendschiedsrichter haben. Zur Zeit ist es bereits knapp unsere Meldungen für die SDM zu erfüllen und auch für die Endrunden haben wir zur Zeit effektiv nicht ausreichend Schiedsrichter.

Zusätzlich müssen wir unsere Jugendschiedsrichter meistens direkt Richtung DHB "durchschleußen". Hier wäre es wünschenswert, wenn wir sie erstmal etwas länger bei uns ausbilden könnten, was aber auch nur geht, wenn uns insgesamt eine breitere Masse zur Verfügung steht.

Weitere Infos folgen, es wäre aber super, wenn wir bereits mal in euren Vereinen rumfragen könnt, wer Interesse hat.

Sportliche Grüße
Nils

SRA RPS


RPS - Schiedsrichter • Nr. 46 vom 31.10.2019

Schiedsrichter im Jugendbereich und Vereinsansetzungen

Nachdem leider aufgrund von Teilnehmermangel quasi alle potenzielle Schiedsrichterlehrgänge nicht zu Stand kamen, werden wir nun umso intensiver bei den Jugendspieltagen vor Ort sein. Wir brauchen mehr Qualität und insbesondere Quantität im Jugendbereich!


Auf den deutschen Meisterschaften waren dieses Jahr immerhin drei RPS-Schiedsrichter vertreten, aber bereits für die anstehenden Süddeutschen Meisterschaften wird es wieder eng. Wir haben nur sehr wenige Schiedsrichter für den Knaben/Mädchen A-Bereich, die wir aber dringend brauchen.

 

Die Schiedsrichterordnung wurde nun auch entsprechend geändert. Jede Jugendmannschaft ist nun verpflichtet einen jugendlichen Schiedsrichter (möglichst jemand der Altersklasse drüber) zu stellen. Um euch nicht zu überfordern, ist das maximale Alter jedoch auf Altersklasse + 15 Jahre limitiert.
 

Die Schiedsrichter sind im Vorfeld mit Hilfe des folgenden Formulars zu melden (spätestens eine Woche vorher): https://forms.gle/FiS6Ex6x9M8ySXz86


Die Schiedsrichter benötigen eine Hallen-Jugend-Lizenz (Online-Regeltest für Jugend Halle 19/20). Sie sind dann für alle Altersklassen unterhalb der eigenen lizenziert. Für Ausnahmen (pfeifen der eigenen Altersklasse) kontaktiert mich der Schiedsrichterobmann des Vereins bitte.
 

Zur Zeit haben wir folgende Jugendturniere zur Beobachtung im Blick (das kann sich aber noch ändern):

16.11. Knaben A in Ludwigshafen
16.11. Knaben A in Alzey
24.11. mJB in Kreuznach
30.11. Mädchen A in Mainz
30.11. Knaben A in Dürkheim
01.12. Knaben B in Kaiserslautern
07.12. mJA in Ludwigshafen
08.12. wJA in Kreuznach

Für die teilnehmenden Mannschaften dieser Turniere gilt insbesondere die Verpflichtung zur Stellung von jugendlichen Schiedsrichtern. Solltet ihr absehen können, dass ihr niemanden findet, meldet euch bitte frühzeitig.

Zur Erinnerung:
Diese Hallensaison gibt es vereinzelte Vereinsansetzungen:
 

Schiedsrichterverein Datum Uhrzeit Liga Heimverein Gastverein
SV Gau-Algesheim 09.11.2019 18:00 1.VLH VfR Grünstadt Kreuznacher HC
HC Speyer 10.11.2019 13:00 1.VLH TFC Ludwigshafen SC Idar-Oberstein
TSV Schott Mainz 17.11.2019 11:00 1.VLH HC Speyer VfR Grünstadt
SC Idar-Oberstein 24.11.2019 11:00 1.VLH HC Speyer Kreuznacher HC
SC Idar-Oberstein 15.12.2019 11:00 1.VLH VfR Grünstadt TSV Schott Mainz
SV Gau-Algesheim 15.12.2019 11:00 1.VLH HC Speyer TFC Ludwigshafen


Die Schiedsrichter für diese Spiele, sowie Schiedsrichter bei den Spieltagen benötigen eine gültige Hallen-Aktiven-Lizenz (Online-Regeltest für Aktive Halle 19/20).

Alternativ können gegebenenfalls Schiedsrichterobmänner nach Rücksprache auch einen Regelabend im Verein veranstalten bei dem eine Lizenz erworben werden kann.

Ansonsten erfolgt die Anmeldung zu einem Online-Regeltest wie bekannt über das Formular auf der Schiedsrichterseite von RPS.


Folgende Vereine mir noch keinen Schiedsrichterobmann gemeldet!

Rot Weiß Koblenz, SV Gau-Algesheim, HC Speyer, TV Saarlouis, TSG Neustadt
 

Sportliche Grüße
Nils Vossebein
SRA RPS


RPS - Schiedsrichter • Nr. 45 vom 11.10.2019

Infos zur Hallensaison - Schiedsrichterlehrgänge

Liebe Vereine,

die Feldsaison ist nun fast rum, die Jugend spielt noch ihre deutschen Meister aus, ein guter Zeitpunkt, um kurz einen Rückblick auf die Feldsaison und einen Ausblick auf die Halle zu geben.
 

Diesen Sommer konnten sich zwei weitere Schiedsrichter erfolgreich für den DHB-Nachwuchs empfehlen. Damit stellen wir nun acht DHB-Nachwuchsschiedsrichter und erfreulicherweise werden immer mehr von ihnen auch für deutsche Meisterschaften und Länderspiele nominiert. Der Kader für den Aktivenbereich umfasst nun circa 30 Schiedsrichter, was sich zwar erstmal viel anhört, wir haben aber auch immer mehr Schiedsrichter, die selbst noch aktiv spielen. Da bei den meisten das spielen vorgeht, stehen selten alle Schiedsrichter zur Verfügung, sodass wir immer weiter auf der Suche nach Schiedsrichtern bzw. Interessierten sind.
 

Zusätzlich müssen wir in der Regionalliga viel in anderen Landesverbänden aushelfen. So haben wir z.B. um die 15 Schiedsrichterplätze in dieser Feldsaison in Hessen besetzen müssen. Außerdem haben wir zwei Spiele der 2. Bundesliga Damen für den DHB besetzt, da auch dort Schiedsrichter fehlen. So haben wir immerhin verhindert, dass eine unserer RL-Mannschaften auswärts ohne Schiedsrichter spielt (auch zuhause hat das funktioniert). Darüber hinaus haben wir alle Spiele beider OLs namentlich angesetzt. Es wird besser, wir sind aber noch lange nicht an einem Punkt mit dem man zufrieden sein kann.
 

Im Jugendbereich haben wir zwei Halbfinals der U16, sowie alle Finalspiele und das Spiel um Platz 3 der Mädchen A namentlich angesetzt. Konnten dabei allerdings unsere eigenen Ideen bezüglich des Alters der Schiedsrichter nicht umsetzen. Womit wir auch direkt auf unseren Fokus für die Hallensaison kommen. Wir brauchen mehr Quantität (und damit auch gute Qualität) im Jugendbereich. Wir haben einen ganz kleinen Pool an Schiedsrichtern im Jugendbereich, den es zu vergrößern gilt!

Dafür werden wir in dieser Hallensaison bei vielen Jugendspieltagen Beobachter vorbeischicken, die kleine Lehrgänge mit jugendlichen Schiedsrichtern der teilnehmenden Mannschaften durchführen. Bitte fragt daher bereits frühzeitig ab, welche jugendlichen Schiedsrichter bzw. Interessierte eure Jugendspieltage begleiten können. Als Grundsatz sind die zwei Altersklassen drüber die perfekte Wahl, aber auch etwas Ältere sind ok, solange das Interesse besteht. Ist jemand Interessiert, befürchtet aber dann ständig pfeifen zu müssen, können wir ihn beruhigen. Es ist keine Verpflichtung, dass man eine gewisse Anzahl an Spielen pfeift. Jeder soll so viel pfeifen wie er möchte.
 

Wir möchten außerdem Jugendschiedsrichter-Lehrgänge anbieten. Die Anmeldung dazu findet sich hier: doodle.com/poll/9s29ca4z99edte3q
 

Solltet ihr darüber hinaus noch Interessierte aus dem Aktivenbereich haben, so meldet diese bitte an den SRA per Mail.

Außerdem möchte ich daran erinnern, dass jeder Verein verpflichtet ist einen Schiedsrichterobmann zu benennen. Dieser soll als Ansprechpartner für den SRA im Verein dienen und die Schnittstelle zu Interessierten (egal ob Jugendlicher oder Erwachsener) bilden. Bitte meldet diesen bis zum 24.10. per Mail (n.vossebein@rps-hockey.de).
 

Es wird diese Saison vermutlich Vereinsansetzungen geben. Dafür wird eine Hallensaisonlizenz benötigt. Der Schiedsrichterobmann des Vereins sammelt bitte die Anmeldungen, leitet sie per Mail an mich weiter und die Interessierten werden dann freigeschaltet. Dafür müssen sie bei „Schiedsrichter on Web“ angemeldet sein.
 

In diesem Sinne wünsche ich euch eine gute Vorbereitung auf die Halle und eine erfolgreiche Saison. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


NACHTRAG: 27.10. Am 1. Spielwochenende gibt es folgende Vereinsansetzungen in der 1.VLH
Samstag 9.11. 18 Uhr: VfR Grünstadt - KHC | Schiedsrichter: Gau-Algesheim
Sonntag 10.11. 13 Uhr: TFC Ludwigshafen - SC Idar-Oberstein | Schiedsrichter: HC Speyer
 

Sportliche Grüße
Nils


RPS - Schiedsrichter • Nr. 44 vom 15.5.2019

Jugendschiedsrichterlehrgänge Mai/Juni

Wir werden (evtl. an einzelnen) der folgenden Tage praktische Schiedsrichterlehrgänge in Bad Kreuznach anbieten 30.5., 31.5., 1.6., 20.6., 21.6., 22.6.

Bitte meldet euch zeitnah im Formular unten an. Sollte es für einen Tag zu viele Anmeldungen geben, werden wir die betroffenen entsprechend informieren.
 


RPS - Schiedsrichter • Nr. 43 vom 28.3.2019

Jugendschiedsrichterlehrgänge

Bis Sommer 2019 werden wir an folgenden Tagen Jugendschiedsrichterlehrgänge anbieten:

28.4., 30.5., 31.5., 1.6., 20.6., 21.6., 22.6. alle in Bad Kreuznach
(alle Tagen besitzen eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl). Wir werden versuchen euch möglichst zeitnah eure Anmeldungen zu bestätigen. Dieses Jahr werden wir deutlich weniger Teilnehmer pro Lehrgangstag zulassen, um euch besseres Einzelfeedback geben zu können. Meldet euch also schnell an, da frühe Anmeldungen bevorzugt werden.

Bitte meldet euch in diesem Formular an:
 


RPS - Schiedsrichter • Nr. 42 vom 23.3.2019

Vereinsansetzungen März/April 2019

(Vorabinformation)

Im März und April gibt es folgende Vereinsansetzungen:
 

Schiedsrichterverein Datum Uhrzeit Liga Heimverein Gastverein
Dürkheimer HC 13.4. 16:00 2.VLH HC Speyer TSG Heidesheim
SV Gau-Algesheim 13.4. 15:00 VLD HC RW Koblenz TG Frankenthal
TSG Heidesheim 7.4. 16:00 VLD TG Frankenthal TSV Schott Mainz
SC Idar-Oberstein 6.4. 17:00 2.VLH TV Alzey SV Gau-Algesheim
1. FC Kaiserslautern 14.4. 11:00 2.VLH SV Gau-Algesheim TUS Mayen
TSG Kaiserslautern 13.4. 16:00 2.VLH 1.FC Kaiserslautern TV Alzey
TFC Ludwigshafen 6.4. 16:00 2.VLH HC Speyer TUS Mayen

 

 

Die weiteren Vereinsansetzungen für Mai und Juni werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Sportliche Grüße
Nils Vossebein
SRA RPS


SHV - Mitteilungen • Nr. 98 vom 26.11.2019

Durchführungsbestimmungen SDM 2020 aktualisiert

Die Durchführungsbestimmungen zur SDM 2020 wurden aktualisiert und wurden bei den SHV-Downloads eingestellt.

» zur Downloadseite

 

Iris Moog - Jugendvertreter


SHV - Mitteilungen • Nr. 97 vom 10.8.2019

Spesenregelung und Fahrtkostenersatz

 

Seit dem 1.8.2019 gilt eine neue Datei »Spesenregelung und Fahrtkostenersatz im SHV.

Die Datei ist auch auf der SHV_Seite "Dokumente/Formulare" abgelegt.

 

Daniel Gruss
SHV Vorstand Schiedsrichter

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 96 vom 3.8.2019

Geänderte ZSPO

Auf der SHV-Downloadseite "Ordnungen" steht jetzt eine gänderte Zusatzspielordnung mit Gültigkeit ab 1.8.2019 zur Verfügung.

» zur Downloadseite


SHV - Mitteilungen • Nr. 95 vom 1.8.2019

Durchführungsbestimmungen Qualifikation überarbeitet

Die Durchführungsbestimmungen der Qualifikation zur DM-Jugend Feld 2019 wurden überarbeitet und auf der SHV-Downloadseite mit Datum vom 29.7.2019 eingestellt.

» zur Downloadsseite


SHV - Mitteilungen • Nr. 94 vom 14.6.2019

Erneut geänderter Rahmenterminplan Halle 2019/2020

Liebe Sportfreunde,
anbei der noch einmal geänderte Rahmenterminplan Halle 2019/2020.

Grund für die hoffentlich letztmalige Überarbeitung ist, dass sich die Landesverbände Jugend mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, dass die SDM wjA am ursprünglichen Termin, nämlich am 08/09.02.2020, bleiben soll - trotz der parallel stattfindenden Deutschen Meisterschaft der Erwachsenen. Diesem Wunsch wollten wir nachkommen.

Somit mussten die Spielpläne der RL Damen (1.RL/2.RL) überarbeitet werden.
Diese wurden durch die Staffelleiter erneut verschickt.

Wir bitten um Entschuldigung für das Durcheinander.

Mit sportlichen Grüßen,
Vorstand SHV


» Erneut geänderter Rahmenterminplan Halle 2019/2020


SHV - Mitteilungen • Nr. 93 vom 6.6.2019

Geänderter Rahmenspielplan Halle 2019/2020

 

Liebe Terminplaner der Landesvebände,
anbei der geänderte/angepasste Rahmenspielplan Halle 2019/2020.
Aufgrund der Änderungen des DHB (DM-Erwachsene), musste der Stand 12.04.2019 leider noch einmal überarbeitet werden. Uns ist bewusst, dass die Terminlage in der Halle sehr eng ist und auch Schwierigkeiten im Schiedsrichterbereich entstehen werden. Zur Abfederung wäre es natürlich schön, wenn (in den Landesverbänden mit namentlichen Ansetzungen auf Verbandsebene) an den Wochenenden der Süddeutschen Meisterschaften der Spielverkehr in den Oberligen so gering wie möglich gehalten warden könnte.

Desweitern haben wir auch noch einmal den Rahmenspielplan Feld 2019/2020 zur allseitigen Kenntnisnahme beigefügt.

Mit sportlichen Grüßen,
Vorstand SHV

» Rahmenterminplan Halle 2019/2010     » Rahmenterminplan Feld 2019/2020

(Der Rahmenterminplan Halle wurde ersetzt, siehe Mitteilung vom 14.6.2019)


SHV - Mitteilungen • Nr. 92 vom 12.4.2019

Protokoll Mitgliederversammlung SHV

Nachfolgend erhalten Sie das Protokoll der Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes vom 30. März 2019.

» Protokoll


SHV - Mitteilungen • Nr. 91 vom 9.4.2019

Abstieg Regionalliga Damen Süd Feldsaison 2018/19

 

Der DHB hat in seiner Mitteilung Sport Nr. 168 vom 25.02.2019 bekannt gegeben, dass bereits zur Feldrunde 2019/20 die 2. Bundesliga Damen Feld aufgestockt wird. Ab dem Spieljahr 2019/2020 werden danach jeder Gruppe der 2. Bundesliga (Feld) Damen zehn anstelle von bislang nur acht Mannschaften angehören.

 

Diese Änderung während der laufenden Runde hat auch Auswirkungen auf die Regionalliga Süd. Die Auf- und Abstiegsmodalitäten für die Ligenumstellung (Anhang 7 SPO DHB) sehen den Fall vor, dass ein verstärkter Aufstieg aus der Regionalliga Süd in die 2. Bundesliga Damen Feld Gruppe Süd stattfindet (§ 4 Abs. 2 und 3 Anhang 7 SPO DHB). Für diesen Fall reduziert sich der Abstieg aus der Regionalliga Süd Damen Feld in der Feldrunde 2018/19 um eine Mannschaft, damit in der folgenden Runde wieder mit voller Ligenstärke (8 Mannschaften) gespielt werden kann.

 

gez. Daniel Leunig
-Vorstand Sport -

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 90 vom 1.4.2019

Süddeutsche Meisterschaften Halle 2020 - Ausrichter

Für die Süddeutschen Meisterschaften im Hallenhockey der Jugend wurde die Ausrichtung für die Saison 2019/2020 folgendermaßen festgelegt.

Am (weiblichen) Wochenende 08./09. Februar 2020

Weibliche Jugend A TEC Darmstadt
Weibliche Jugend B HC Schweinfurt
Mädchen A HC Heidelberg

Am (männlichen) Wochenende 15./16. Februar 2020

Männliche Jugend A TG Worms
Männliche Jugend B HTC Würzburg
Knaben A Wiesbadener THC

Im Anhang werden die Gründe, die zur Vergabe in den Spielklassen geführt haben, ausführlich dargestellt.
» SDM20 Bewerbung_und_Vergabe.pdf


SHV - Mitteilungen • Nr. 89 vom 1.4.2019

Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2020 (Saison2019/2020)

 

Unter Hinweis auf die Anlage 1 der Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Verbandes in der Fassung vom 19.04.2008 werden nachfolgend die Spielfolgen (für die Relegation) um den Aufstieg zur Regionalliga Süd Damen (Feld) bekannt gegeben:

20 /21.06.2020

Spiel Nr. 1: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar - Hessischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Ansetzung über den SHV-SRA

27 /28.06.2020

Spiel Nr. 3: Hessischer Hockey-Verband - Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Ansetzung über den SHV-SRA

04 /05.07.2020

Spiel Nr. 2: Bayerischer Hockey-Verband - Hockeyverband Baden-Württemberg
Schiedsrichter: Ansetzung über den SHV-SRA

11 /12.07.2020

Spiel Nr. 4: Hockeyverband Baden-Württemberg – Bayerischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Ansetzung über den SHV-SRA

Die Aufstiegsspiele müssen am Samstag spätestens um 17:00 Uhr und am Sonntag spätestens um 13:00 Uhr beginnen.

Die bei den einzelnen Aufstiegsspielen anfallenden Schiedsrichterkosten werden in analoger Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB hälftig von den beiden jeweils beteiligten Vereinen getragen und müssen vor Ort sofort ausgeglichen werden. Ansonsten erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 SPO DHB keine Gewinn- und Kostenverteilung.

Sollte nach Beendigung der Aufstiegsspiele Nr. 3 und Nr. 4 eventuell Punkt- und Torgleichheit vorliegen, entscheidet nach § 24 SPO DHB ein Shoot-out-Wettbewerb.

Nachdem die jeweiligen aufstiegsberechtigten Vereine der einzelnen Landesverbände feststehen, werden die jeweiligen Heimvereine ihrerseits gebeten, dem Vorstand Schiedsrichter SHV (SHV-SRA) und dem Vorstand Spielbetrieb Damen umgehend die mit dem Spielpartner festgelegten Anspielzeit, den Spielort mitzuteilen.

Spätestens 30 Minuten nach dem Ende der einzelnen Aufstiegsspiele müssen die jeweiligen Heimvereine an die Telefonnummer 0176-54891204 einen Kurzspielbericht zur Veröffentlichung in der DHZ abgeben.

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten.

 

 

Nürnberg, 30.03.2019
gez. Manuela Wenk
-Vorstand Spielbetrieb Damen -


SHV - Mitteilungen • Nr. 88 vom 18.2.2019

SHV-Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am

 

Samstag, 30. März 2019 um 10.30 Uhr

bei HC Ludwigsburg (Fuchshofstr. 66/2 71640 Ludwigsburg)

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft und der Ausschüsse, Aussprache
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
    ⦁ Vorsitzender
    ⦁ stellvertretendem Vorsitzenden
    ⦁ Vorstand Sport
    ⦁ Vorstand Spielbetrieb Damen
    ⦁ Vorstand Schiedsrichter
    ⦁ Vorstand für Finanzen
    ⦁ Kassenprüfer

8. Bestätigungen
    ⦁ Staffelleiter
    ⦁ Mitglieder des ZA
    ⦁ Vorstand Jugend

9. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2019/2020


10. Anträge – siehe Anhang
     ⦁ Antrag vom SHV (Änderung der ZSPO)
     ⦁ Anträge auf Änderung der Satzung des SHV

11. Terminplanung Regionalligen 2019/2020 (Halle/Feld)
12. Verschiedenes

     ⦁ SDM 2020 Ausrichter

13. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021

Gez.
Michael Göring
-------------------------
Vorsitzender SHV

 

» Antrag 1 des SHV    » Antrag 2 des SHV     » Einladung zum Download

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 87 vom 7.2.2019

Süddeutsche Meisterschaften 2020 – Ausrichter gesucht

 

Termin weibl.: 07.02.2020 – 08.02.2020
weibl. Jugend A: offen
weibl. Jugend B: offen (HC Schweinfurt)
Mädchen A: offen (HC Schweinfurt)

Termin männl.: 15.02.2020 – 16.02.2020
männl. Jugend A: offen
männl. Jugend B: offen (HTC Würzburg / TSV Mannheim / Dürkheimer HC)
Knaben A: offen (HTC Würzburg)

Ich bitte um Bewerbungen zur Ausrichtung für die SDM möglichst
bis zum 28.03.2019 an
SHV-SDM-Jugend@t-online.de
Damit man am 30.03.2019 beim SHV Verbandstag die Ausrichtung bekannt geben kann.

Gez. Michael Göring
Vorsitzender SHV
kommissarische Jugendwart


SHV - Mitteilungen • Nr. 86 vom 18.1.2019

Mitgliederversammlung 2019 - Vorläufige Tagesordnung

 

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am

Samstag, 30. März 2019 um 10.30 Uhr

bei HC Ludwigsburg (Fuchshofstr. 66/2 71640 Ludwigsburg)

 

Anträge zur Beschlussfassung müssen bis spätestens 10. Februar 2019 schriftlich beim Vorsitzenden Michael Göring (michael.goering@t-online.de, Postadresse: Eckstraße 30, 67433 Neustadt) vorliegen.

 

Derzeit ist folgende, vorläufige Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft und der Ausschüsse, Aussprache
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen

  • Vorsitzender
  • stellvertretendem Vorsitzenden
  • Vorstand Sport
  • Vorstand Spielbetrieb Damen
  • Vorstand Schiedsrichter
  • Vorstand für Finanzen
  • Kassenprüfer

8. Bestätigungen

  • Staffelleiter
  • Mitglieder des ZA
  • Vorstand Jugend

9. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2019/2020
10. Anträge
11. Verschiedenes
12. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021

Die endgültige Tagesordnung wird nach Ablauf der Antragsfrist zusammen mit den Anträgen versandt.

Gez.
Michael Göring
-------------------------
Vorsitzender SHV

» Einladung zum Download


DHB - Vorstand • Nr. 106 vom 13.12.2019

Neufassung der DHB Satzung in Kraft

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die vom Bundestag 2019 in Grünstadt beschlossenen Änderungen der Satzung am 22.11.2019 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft. Sie wird hiermit veröffentlicht:

»Download der aktuellen Satzung

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband > Ordnungen.


DHB - Vorstand • Nr. 105 vom 2.10.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 16.11.2019 in Frankfurt

Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.11.2019 von 9:00 - 13:00 Uhr im Relexa Hotel (Adresse: Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2019, Planung 2020, Sponsoren)
  4. Highlights aus den einzelnen Ressorts (Konzepte und Umsetzungen, offene Punkte)
  5. Themen aus Gremien (LSA, SOA, …) und Kommissionen
  6. Inhaltliche Schwerpunktthemen

a. Vorbereitung Olympische Spiele
b. Trainersituation (Nationaltrainer, Bundestützpunktleiter und -trainer,…)
c. Bundesligareformkommission 
d. Pro League 2020 / 2021

e. Hallen-EM 2021 / Feld-WM 2022
f. Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Schiedsrichtern
g. Parahockey
h. Struktur- und Prozessoptimierung DHB

  1. Highlights aus dem Bundesausschuss
  2. Anträge
  3. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin 


DHB - Vorstand • Nr. 104 vom 29.5.2019

Beschlüsse des 54. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 25. Mai 2019 in Grünstadt die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsidentin: Carola Meyer

sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche

  • Leistungssport: Marie-Theres Gnauert
  • Finanzen, Compliance & Good Governance: Marc Stauder
  • Kommunikation & Events: Julia Walter
  • Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich
  • Recht: Dr. Christian Deckenbrock
  • Sportentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick
  • Die Vizepräsidentin Jugend Anette Breucker wurde bereits am 09.03.2019 beim Jugend-Bundestag des DHB in Köthen gewählt.

 

- Den Satzungsänderungsanträgen des Berliner HV, des Bremer HV, des DHB-Präsidiums und des DHB-Vorstands wurde zugestimmt. Die überarbeitete Fassung der Satzung wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Die Anträge zur BL-Reform haben nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gefunden.

- Der Rheydter HC hat den zweiten Antrag „“Zustimmungsvorbehalt des Bundestages für die Einrichtung eines Nationalen Hockey Trainingszentrums” zurückgezogen. Stattdessen wurde ein Meinungsbild abgefragt, vom Bundestag präferiert wird das ursprüngliche Modell.

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2018

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
  • Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer

 

- Ehrung von Axel Schröder (Hockey gegen Krebs e.V.) mit der Paul-Reinberg-Plakette


DHB - Vorstand • Nr. 103 vom 23.5.2019

Stimmausgabe Bundestag 2019

am 24./25.05.2019 in Grünstadt

Die Stimmausgabe erfolgt am Freitag, 24.05.2019, von 15:00 bis 18:00 Uhr im Clubhaus des VfR Grünstadt (Uhlandstraße 30A, 67269 Grünstadt) sowie am Samstag, 25.05.2019 von 9:00 bis 10:00 Uhr in der Sporthalle der TSG Grünstadt (Asselheimer Str. 19A, 67269 Grünstadt).

Danach ist eine Abholung von Stimmen nicht mehr möglich.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 102 vom 3.4.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 17./18.05.2019 in Düsseldorf


Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2019 von 19:00 - 21:00 Uhr (1. Teil) und am 18.05.2019 von 8:00 – 10:00 Uhr (2. Teil) im Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 26./27.10.2018
3. Ernennung der Protokollführerin
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht Präsidium
6. Finanzbericht 2018 - aktueller Stand, Finanzbericht 2019 - aktueller Stand
7. Stand und weiteres Vorgehen BL-Reformkommission
8. DHB Bundestag 2019
9. Weiterentwicklung des Leistungssportsystems im DHB
10. ggf. Fortsetzung TOP 7
11. Stand Änderungen und Perspektiven in der FIH und der EHF
12. Bericht Stand FIH Pro League
13. Nachfragen zu den Bundestagsberichten
14. Bericht aus dem Bundesausschuss
15. Kurzberichte aus den LHV / Verbandstage 2019
16. Anträge
17. Verschiedenes
18. Nächste Sitzungen

  

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident 


DHB - Vorstand • Nr. 101 vom 20.3.2019

54. Ordentlicher Bundestag 2019 des DHB in Grünstadt

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 54. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 25. Mai 2019 beim VfR Grünstadt, Uhlandstraße 30A in 67269 Grünstadt fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.


Zeitplan Bundestag

25. Mai 2019

 

9:00 Uhr Akkreditierung, Ausgabe der Stimmzettel/Wahlunterlagen, Prüfung der Vollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages

 

Tagesordnung

A. Protokollarischer Teil

1. Begrüßung

2. Grußworte

3. Ehrungen

 

B. Amtlicher Teil

I. Formalien

  1. Bestellung des Versammlungsleiters
  2. Feststellung ordnungsgemäßer Ladung
  3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

  1. Bericht des Präsidenten
  2. Bericht des Vorstands
  3. Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu TOP 1.-3.

III. Entlastung / Wahlen

  1. Entlastung des Präsidiums
  2. Wahl des Präsidiums
  3. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  4. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
    • Bundesschiedsgericht
    • Bundesoberschiedsgericht 

IV. Anträge

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Sonstige Anträge

V. Verschiedenes

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 54. Ordentlichen Bundestag 2019 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):

» Satzungsänderungsanträge Berliner HV

» Anträge zur Bundesligareform
» Annexantrag zur Bundesligareform

» Bundesligareform Antrag DHB-Präsidium 
» 1. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium

» 2. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium
» Satzungsänderungsantrag DHB-Vorstand

» Satzungsänderungsantrag Bremer HV
» Anträge Rheydter HC

gez. Heino Knuf, Wibke Weisel, Sarah Pentzien - geschäftsführender Vorstand

 


DHB - Sport • Nr. 175 vom 31.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren in der Feldsaison 2020/2021

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung und des Bundesrats – im schriftlichen Verfahren Änderungen der SPO DHB das Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2020/2021 betreffend beschlossen. Auch in der kommenden Feldsaison wird danach das zu der laufenden Saison neu eingeführte Spielsystem, das u.a. nach einer Hauptrunde in zwei Staffeln Viertelfinal- und Abstiegsspiele (Play-Off- und Play-Down-Spiele) vorsieht, fortgesetzt werden. Es wird allerdings insoweit modifiziert, als die Viertelfinal- und Abstiegsspiele in der kommenden Saison im Modus „best of three“ (anstelle von „best of two“) ausgetragen werden. Klargestellt wird zudem (in § 5 Abs. 2), dass auch bei Spielen der Hauptrunde, denen kein Rückspiel folgt, sowie den Viertelfinal- und Abstiegsspielen dem Heimverein die Einnahmen verbleiben und der Gastverein seine tatsächlichen Kosten trägt. Über den Verweis auf § 11 Abs. 7 wird dann aber zugleich verdeutlicht, dass diese Spiele im solidarischen Kostenausgleich zu berücksichtigen sind. Im Lauf der kommenden Feldsaison soll zudem das neue Spielsystem evaluiert und über die Fortsetzung des Spielsystems über die Feldsaison 2020/2021 hinaus entschieden werden.

Dem SOA ist bekannt, dass in der Bundesligavereinsversammlung diskutiert wird, die Einführung eines Spiels um Platz 3 beim Final Four im Herrenbereich zu beantragen. Der Sieger dieses Spiels würde dann den dritten EHL-Platz erhalten. Sollte ein entsprechender Antrag tatsächlich gestellt werden, würde der SOA über diesen Antrag – unter Einbeziehung des Leistungssportausschusses und des Bundesrats – beraten.

Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird der Anhang 5 der SPO DHB zum 1. August 2020 – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert –  in Kraft treten:

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 31.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 174 vom 14.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) zur Hallensaison 2021/2022

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung, des Schiedsrichter- und Regelausschusses und des Bundesrates im schriftlichen Verfahren die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) (mit vier regionalen Gruppen zu je sechs Mannschaften) zur Hallensaison 2021/2022 sowie die hierfür notwendigen Übergangsregelungen beschlossen. Damit ist das Ligasystem bei Damen und Herren auf DHB-Ebene künftig vollständig identisch. Im Zuge der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) ist klargestellt worden, dass zukünftig auf dem Feld und in der Halle zweite Mannschaften eines Vereins, der mit der ersten Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, in der (1.) Regi-onalliga spielen dürfen (dies war in drei der vier Regionalverbände schon jetzt der Regelfall); der zuständige Landeshockey- bzw. Regionalverband kann allerdings eine abweichende Regelung treffen. Schließlich ist auch festgelegt worden, dass der SRA die Schiedsrichteransetzungen der Bundesligen soweit erforderlich mit Unter-stützung der Schiedsrichterausschüsse der LHV und der Regionalverbände benennt. Diese Änderung ist notwendig, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) in der Hallenhockeysaison 2021/2022 keine ausreichende Anzahl an Bundesligaschiedsrichter(inne)n zur Verfügung stehen wird.
Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert – zum 1. August 2020 bzw. zum 1. August 2021 in Kraft treten.

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 14.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 173 vom 30.10.2019

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019 / 2020

 

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften sowie der Vorbereitungen auf die olympischen Spiele in Tokio 2020 hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallenhockeysaison 2019 / 2020 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele (Damen & Herren) auch dann verbindlich bleiben, sollte ein Verein einen oder mehrere Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem der angesetzten Termine zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellen.

Die Möglichkeit, Spiele auf Basis des einvernehmlichen Einverständnisses der beteiligten Vereine zu verlegen, ist hiervon unberührt und bleibt weiterhin bestehen.

 

i.A. des DHB Präsidiums

Bernd Schuckmann                                Harald P. Steckelbruck
Vorsitzender Sportausschuss                  Koordinator Sport national / international

 


DHB - Sport • Nr. 172 vom 28.7.2019

Besetzung Sportausschuss DHB, Zuständiger Ausschuss Bundesliga und Härtefallausschuss DHB

Im Spieljahr 2019/2020 sind diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:


• Bernd Schuckmann, Bremen (Terminkoordinator, Vorsitz)
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld und Halle)
• Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld und BL Damen Halle)
• Christian Blasch, Mülheim (SRA)

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:
 

• Frank Selzer, Bremen (Vorsitz)
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
• Siegfried Bartenschlager, München (SRA)
Vertreter:
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach
• Ralf Dietrich, Leipzig (SRA)

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB:

• Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
• Anette Breucker, Stuttgart
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach
Vertreter:
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
• Andreas Knechten, Mülheim (bei Verhinderung von Anette Breucker)
• Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck)

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

 

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Leistungssport)
Anette Breucker (Vizepräsidentin Jugend)
i.A. Frank Selzer
 


DHB - Sport • Nr. 171 vom 23.5.2019

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2019/2020

 

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können zum jetzigen Zeitpunkt nur die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2019 benannt werden.

 

1.BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

_____________________________________________________

2. BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 170 vom 29.4.2019

Rahmentermine für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019/2020

1. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

Bundesliga Damen

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (19.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

2. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020)

 

BL-Vereine, die zu den Ansetzungen in den BL-Spielplänen besondere Wünsche vortragen möchten, werden gebeten, diese an die E-Mail Adresse des DHB Sportausschusses zu richten: SPA@deutscher-hockey-bund.de

 

i.A. DHB Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 169 vom 27.3.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. April und zum 1. August 2019

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 23./24. Februar 2019 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – soweit nachfolgend nicht anders geregelt –zum 1. August 2019 in Kraft treten. In dem folgenden PDF-Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: April 2019 sowie Stand: August 2019) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen, die zum 1. April 2019 in Kraft treten, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) grün markiert; die Textänderungen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten werden, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 27.3.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 168 vom 25.2.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen zum Spieljahr 2019/2020

Der SOA hat auf Vorschlag des Leistungsportausschusses (LSA) Änderungen der SPO DHB die Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen betreffend beschlossen. Ab dem Spieljahr 2019/2020 werden danach jeder Gruppe der 2. Bundesliga (Feld) Damen zehn anstelle von bislang nur acht Mannschaften angehören. Diese Änderungen haben Auswirkungen für die Abstiegsregelung in der laufenden Feldhockeysaison. Nachdem Präsidium und Bundesrat die vom SOA getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 DHB-Satzung bestätigt haben, werden die hiermit einhergehenden Änderungen der SPO DHB nun veröffentlicht.

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen steht unter

» Ordnungen

als Download zur Verfügung; die Änderungen, die bereits zum 1. August 2018 in Kraft getreten sind, werden in dieser Fassung gelb, die im Oktober 2018 beschlossenen Änderungen zum Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2019/2020 grau und die aktuellen Änderungen zur Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen (die sich insbesondere im Anhang 7 zur SPO DHB wiederfinden) hellblau markiert.

Köln, den 25.2.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 167 vom 3.1.2019

Endrunde 58. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2019 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 26./27. Januar 2019

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Ausrichter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260
Turnierausschuss:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin Damen), Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter Herren)
Andreas Wille (Potsdam); Ulrike Schmidt (Tübingen), Daniel Gass (München), Andreas Knechten (Mülheim)

 

Spielplan:

Samstag, 26. Januar 2019
Damen:
Halbfinale 1:  12:00 Uhr
Halbfinale 2:  14:00 Uhr
Herren:
Halbfinale 1:  16:00 Uhr
Halbfinale 2:  18:00 Uhr

Sonntag, 27. Januar 2019
Endspiel Damen: 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren: 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer:
Freitag, 25.01.2019 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.

Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de .


i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national / international
 


DHB - Jugend • Nr. 58 vom 29.3.2019

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und der Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2019/20 benannt:
Anette Breucker, Stuttgart
Dr. Felizitas Bork, Pullach

Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 29. März 2019
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Schiedsrichter • Nr. 46 vom 22.10.2019

Regeländerungen zur Hallensaison 2019/20

 

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 neue Hallenho-ckeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. November 2019 in sein Regelwerk übernehmen wird. Entsprechende Abweichungen werden durch einen DHB-Zusatz geregelt.

 
Nach Rücksprache mit dem LSA wird es zu Beginn der neuen Saison keine Änderung bezüglich des Spielformates geben. Die Einführung von Spielvierteln, verbunden mit einem Zeitstopp bei Strafecken von 20 Sekunden, wird vorerst zurückgestellt und die Erfahrungen aus den europäischen Hallenturnieren bewertet. Daher bleiben bei Spielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten auch die Auszeiten (je eine Auszeit pro Mannschaft und pro Halbzeit) bestehen.

 
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Analog zum Feldhockey wurde Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
  

Eine weitere Regelung aus dem Feld wurde inhaltlich in Bezug auf die Ausführung eines Freischlages vor dem gegnerischen Schusskreis übernommen. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat.
  

Die detaillierten Änderungen lauten wie folgt:

   

§1.7 Tore stehen in der Mitte jeder Grundlinie außerhalb des Spielfelds. Die Torpfosten müssen mit der Außenseite der Grundlinie abschließen. Ausrüstungsteile oder Gegenstände wie Helme, Gesichtsmasken, Handschutz, Handtücher, Wasserflaschen usw. dürfen nicht innerhalb des Tores abgelegt werden.

 
Eine Bank für jede Mannschaft ist außerhalb des Spielfelds an ein und derselben Seitenlinie aufzustellen. Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, wenn nicht die Schiedsrichter etwas anderes festlegen. Auswechselspieler müssen auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 

DHB: Torpfosten dürfen auch mit der Innenseite der Torlinien abschließen, sofern sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden lässt.


Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, sofern sich beide Mannschaften nicht auf eine andere Regelung einigen.

  

§2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.

 
Falls eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld hat, ist die Spielzeit anzuhalten, um den regelgerechten Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich dabei um ein unabsichtliches Vergehen, kann eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Handelt es sich hingegen um einen schwerwiegenden Verstoß, muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Entscheidungen, die bis zur Wiederherstellung des regelgerechten Zustands getroffen worden sind, können nicht verändert werden, falls das Spiel bereits wieder fortgesetzt worden ist.

 
Das Spiel ist mit einer Strafecke gegen die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler begangen hat.

 
DHB: Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft. In erster Linie ist von den Schiedsrichtern die Herstellung des regelgerechten Zustands anzuordnen. Darüber hinaus kann auch gegen Betreuer die Verhängung einer persönlichen Strafe und bei Weigerung einer Mannschaft, den regelgerechten Zustand herzustellen, ein Spielabbruch in Betracht kommen.

  

 

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Jede Mannschaft kann spielen mit:
GESTRICHEN:

 

- mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss und innerhalb seiner eigenen Spielfeldhälfte einen sicheren Kopfschutz (jedoch keine Schienen, Kicker oder andere Torhüterschutzausrüstung) tragen darf; zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls allerdings tragen muss, oder...

 

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.

 


Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.

 


DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer der Spiele um Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren und der Spiele der Bundesligen, einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 2 x 30 Minuten. Die Halbzeitpause dauert bei einer Spielzeit von bis zu 2 x 20 Minuten 5 Minuten, bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten 10 Minuten.

Bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Im gesamten Bereich des DHB gelten nachstehende Bestimmungen für die Durchführung einer Auszeit:


§6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:


a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


DHB: Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn zu.


c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in der ersten Halbzeit spielt.

 

§6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:


a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Spielbeginn durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat;


b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Beginn der zweiten Halbzeit durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


§9.17 Spieler dürfen keine Gegenstände oder Teile ihrer Spielausrüstung auf das Spielfeld, nach dem Ball oder nach einem anderen Spieler, nach dem Schiedsrichter oder einer sonstigen Person werfen.


Sofern der Ball im Anschluss einer Strafecke irgendein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung, wie beispielsweise einen Handschutz, einen Knieschutz oder eine Gesichtsmaske, außerhalb des Schusskreises trifft, muss ein Freischlag verhängt werden. Geschieht dies innerhalb des Schusskreises, ist eine Strafecke zu verhängen; wird hierdurch ein Tor verhindert, ist ein 7-m-Ball zu verhängen.

 

GETSRICHEN

§10.2 Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts darf, solange er einen sicheren Kopfschutz trägt, außerhalb der eigenen Spielfeldhälfte nicht am Spiel teilnehmen. Er darf diesen jedoch ablegen und dann auf dem gesamten Spielfeld am Spiel teilnehmen
 

Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss bei der Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls einen sicheren Kopfschutz tragen


§13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs:


e) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 3 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Der Ball darf außerdem direkt über die Seitenbanden in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, vorausgesetzt, er hat sich 3 m bewegt, bevor er von der Seitenbande abprallt.


Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
- darf er ihn beliebig oft berühren,
- der Ball muss sich dabei aber mindestens 3 m bewegt haben (nicht zwingend in nur eine Richtung), bevor
- der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben werden darf.


Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.


Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 3 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 3 m bewegt hat, von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist oder sich mindestens 3 m bewegt hat, bevor er von der Seitenbanden abprallt. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 3 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


Jedes weitere Spielen oder Versuch des Spielens des Balles oder das Eingreifen eines Angreifers oder Verteidigers, der sich nicht 3 m entfernt befunden hat, muss entsprechend bestraft werden.
Im Anschluss an einen Zeitstopp nach der Verhängung eines Freischlags in der gegnerischen Spielhälfte müssen nach dem Wiederanpfiff des Spiels alle Spieler außer dem ausführenden Spieler mindestens 3 m Abstand halten.

 

§13.3 Strafecke:


a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 20 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.


DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.


g) Jeder verteidigende Spieler, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist.


h) Bevor der Ball gespielt worden ist, darf kein Angreifer außer dem ausführenden Spieler den Schusskreis betreten. Die Verteidiger dürfen vor dem Spielen des Balls weder die Grundlinie noch die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, überschreiten.

 

GESTRICHEN

§13.6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Spielerwechsels und Beendigung einer Strafecke am Ende der ersten Halbzeit und bei Spielende gilt eine Strafecke außerdem als beendet, sobald der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat.

 

§13.6 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:
a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.


b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.


Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist begeben.


c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.


Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüber-liegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht ersetzt werden.


Wenn ein verteidigender Spieler die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.


d) Wenn ein Torwart die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.
Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.


Wenn ein Torwart bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.


DHB: Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.


e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist: Die Strafecke wird wiederholt.


Ein angreifender Spieler, der an einen Ort geschickt wurde, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.


f) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.


Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.


Mönchengladbach den 20.10.19

 

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 45 vom 16.8.2019

Ansetzungsproblematik zur Feldhockeysaison 2019/20

Status-Quo im Schiedsrichterwesen

 

Liebe Sportsfreunde der Bundesligavereine,

der endgültige Spielplan zur Feldsaison 2019/20 wurde vom Sportausschuss freigegeben. Das im Schiedsrichter- und Regelausschuss zuständige Mitglied für Ansetzungen hatte bereits im Vorfeld mit der Rahmenplanung der Bundesligaansetzungen begonnen. Schon jetzt ist erkennbar, dass es an einigen Wochenenden zu Engpässen bei den Ansetzungen kommen wird und per heute nicht ausreichend Schiedsrichter für alle Spiele zur Verfügung stehen werden. In letzter Konsequenz kann es daher sein, dass wir einige Bundesligaspiele nicht mit Bundesligaschiedsrichtern ver-sorgen können.

Vorwiegender Grund hierfür ist die seit Jahren rückläufige Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern und die zum Teil individuell eingeschränkte Verfügbarkeit von Terminen. Es rücken zwar regel-mäßig gut ausgebildete Schiedsrichter aus dem Jugendbereich des DHB in die Bundesligen nach, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus, um den gewachsenen Bedarf (4 Bundesligen) zu decken.
Mit fast identischer Problematik sind die Landesverbände konfrontiert. Auch hier sind unterm Strich deutlich zu wenige Schiedsrichter aktiv, so dass dem SRA nicht genügend und vor allem kaum neue Schiedsrichter für die Ausbildung in die Bundesligen gemeldet werden können. Letzt-lich beginnt das Problem in den Vereinen, da dort das Schiedsrichterwesen oft einen kaum nen-nenswerten Stellenwert hat und kaum Akquise betrieben wird.

Die Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da wir aktuell vor allem in der 1. Herrenbundesliga ein sehr hohes Altersniveau haben und sicherlich weitere Schiedsrichter zeitnah die Karrieren beenden werden. In der vergangenen Hallensaison sind wir bereits zu „Mehrfachansetzungen“ an einigen Spieltagen übergegangen, um alle Spiele zu besetzen. Dies ist in der Halle durch die meist regionalen Ansetzungen in Ausnahmefällen möglich, aber sicherlich nicht auf Dauer umsetzbar. Schiedsrichter kommen so zum Teil auf fast 20 Spiele pro Saison (Halle).

Die Bundesliga ist in den letzten Jahren immer professioneller geworden. Den Anspruch des Leistungsgedanken haben wir auch im Schiedsrichterwesen, jedoch sind die Rahmenbedingun-gen dafür schwierig bzw. werden zunehmend schwieriger.

Ohne Schiedsrichter ist es unmöglich einen funktionierenden Spielbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es existentiell, dass wieder mehr Aktive für das Schiedsrichterwesen begeistert werden. Jeder ist nun gefordert sich dieser negativen Entwicklung entgegenzustellen, damit wir auch in Zukunft den Hockeysport in Deutschland auf hohem Niveau betreiben können. Dies ist sicherlich nicht über Nacht möglich und erfordert unter Umständen viel Zeit.

Für Rückmeldungen und Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Mönchengladbach den 15.08.19
Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 44 vom 12.3.2019

Regeländerungen zur Rückrunde der Feldhockeysaison 2018/19

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 neue Feldhockeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. April 2019 (Nachholspiele im März sind eingeschlossen) in sein Regelwerk übernehmen wird, es sei denn aus dem jeweiligen DHB-Zusatz ergibt sich etwas anderes.

Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.

Bereits zu Beginn der Feldhockeysaison 2018/19 wurde in den Bundesligen eine Änderung des Spielformates von 4 x 15 Minuten beschlossen. Die neue Viertelregelung wird nun zum 1. August 2019 in allen Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen eingeführt. Alle Auszeiten fallen damit weg. In Verbindung mit der Reduzierung der Spielzeit auf 60 Minuten wird auch der Zeitstopp bei Strafecken und Toren bundesweit übernommen. Zur einfacheren Handhabung in den Spielklassen der Landesverbände (Spiele ohne offizielle Uhr), hat der SRA dazu einen kurzen Leitfaden in Form eines DHB-Zusatzes (§ 5.1) entwickelt. Der Jugendausschuss des DHB wird über den Termin der Einführung und Umsetzung in den Spielklassen der Jugend zeitnah entscheiden.

Des Weiteren wurde zur Rückrunde der Ausführort eines Freischlages für den Verteidiger innerhalb des Schusskreises geändert. Fortan kann der Freischlag nun, analog zur Halle, an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.

Eine weitere Änderung findet sich im Wortlaut zur Ausführung eines Freischlages im gegnerischen Viertelraum. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat.

Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, wurde gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.

 

Nachstehend finden sich alle inhaltlichen Änderungen des Regeltextes:

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Verpflichtende Versuchsregel mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019: Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten des Torwarts zu spielen.

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 5 Minuten.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände festgelegt. Die Halbzeitpause dauert 10 Minuten. Die Spieldauer von 4 x 15 Minuten gilt für die Bundesligen bereits für die Feldsaison 2018/19, für alle Erwachsenenspielklassen des DHB ab dem 1. August 2019.

§5.1 f) Wird eine Strafecke verhängt, soll die Spielzeit unter Berücksichtigung von Paragraph e) für 40 Sekunden angehalten werden (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen), bevor die Strafecke freigegeben wird.
DHB: Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit angehalten, außer es handelt sich um eine Wiederholungsecke. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff; der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.


§5.1 i) Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen Videobeweis oder 7-m-Ball verhängt.
DHB: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.
Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball erzielt. Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff.


§13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags:
b) Ein Freischlag für die Verteidiger der in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden
 

§13.2 Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 5 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.

Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 5 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 5 m bewegt hat, oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 5 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind.
Mannschaften sollen sich so schnell wie möglich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Mannschaften sollen nicht länger als 40 Sekunden Zeit benötigen, um sich zur Strafeckenausführung aufzustellen


§13.6 e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.

 

Das komplette Regelheft 2019 kann unter hockey.de eingesehen und runtergeladen werden.


Mönchengladbach den 05.03.19

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
 

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 43 vom 7.3.2019

Zukunft des Schiedsrichterwesens in Deutschland

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss des DHB hat sich im Februar zu einer Sitzung in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der sachlichen Aufarbeitung und Analyse der letzten Wochen und Monate, vor allem die Auseinandersetzung mit der im Herbst öffentlich gewordenen Kritik zum Thema „Status des deutschen Schiedsrichterwesens“. Wie bereits auf der Schiedsrichtertagung in Hennef diskutiert, sind viele der genannten Kritikpunkte für den SRA durchaus nachvollziehbar und berechtigt.
Insbesondere die Forderung „weniger zu verwalten und wieder mehr zu gestalten“ hat den SRA dazu bewogen, die gegenwärtigen inhaltlichen und personellen Strukturen zu hinterfragen und alles auf den Prüfstand zu stellen. Nach einem intensiven Wochenende voller konstruktiver Diskussionen, ist der SRA zu der Erkenntnis gelangt, dass ein personeller „Neustart“ sinnvoll ist, um das Schiedsrichterwesen mit neuen Ideen zu beleben und zu verändern.

Bereits während der Schiedsrichtertagung wurde deutlich, dass für wirkliche Veränderung die Aufgaben im Schiedsrichterwesen auf mehrere Schultern verteilt werden müssen. Dies hat den SRA dazu veranlasst, die bestehen Strukturen des Ausschusses zu überarbeiten und neue Ressorts bzw. Tätigkeitsfelder festzulegen. Dabei orientieren sich die neuen Aufgabenbereiche an den sich mit der Zeit veränderten Anforderungen an das Schiedsrichterwesen. Nachstehende Ressorts wurden im Rahmen der Sitzung erarbeitet und festgelegt.

 

 

In der Zukunft soll der Ausschuss in einen geschäftsführenden und einen erweiterten SRA unterteilt werden. In Summe gibt es deutlich mehr Verantwortungsbereiche als vorher. Unterhalb der jeweiligen Abteilungsleitung sollen, je nach Arbeitsaufwand, unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Tagesarbeit effektiv und schnell bewältigen zu können. Vor allem aber um unter dem Strich mehr zu leisten als es heute im Rahmen des Ehrenamtes möglich ist. Den Ressorts im Organigramm wurden ganz bewusst keine verantwortlichen Personen zugeordnet. Vielmehr möchten wir interessierten und engagierten Personen aus dem Hockey- und Schiedsrichterumfeld die Möglichkeit geben, sich an der richtigen Stelle für das Schiedsrichterwesen zu engagieren und Ihre Ideen einzubringen. Daher stellen wir grundsätzlich alle Positionen und Verantwortlichkeiten (bis auf den gewählten Jugendvertreter) zur Disposition.

Im Mai findet der 54. Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes in Grünstadt statt, auf dem auch ein neues Präsidium gewählt wird. Des Weiteren steht der Antrag zur Gründung einer hockeyliga e.V. zur Abstimmung, die natürlich auch das Schiedsrichterwesen beeinflussen wird. Laut Satzung bestimmt der Präsident des Deutschen Hockey-Bundes die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse und somit auch den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses. In der Verantwortung des SRA-Vorsitzenden liegt jedoch die Besetzung der jeweiligen Ressorts.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es grundsätzlich schwierig ist, wenn aktive Bundesliga-schiedsrichter eine Aufgabe im SRA übernehmen. Nichts desto trotz sind wir an jeder Art von Mitarbeit und Engagement, sowie an jeder neuen Idee interessiert, die das Schiedsrichterwesen in Hockeydeutschland weiter nach vorne bringt. Daher existieren keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den möglichen Personenkreis.

Bei Interesse bitte bis zum 15. Mai 2019 eine Rückmeldung an Peter von Reth (vonreth@deutscher-hockey-bund.de) geben.

 

  

Peter von Reth
Vorsitzender des Schiedsrichter- und Regelausschuss
Mönchengladbach den 05.03.2019


 
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