Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Präsidium • Nr. 26 vom 7.10.2021

Satzungsanträge zum Verbandstag 2021

Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar e. V.
Antrag TOP 10 – Satzungsänderungen
Nachfolgend finden Sie die Satzungsänderungen in tabellarischer Form. In der linken Spalte finden sie die bisherige Fassung. Streichungen haben wir in dieser Spalte kenntlich gemacht.
In der mittleren Spalte lesen sie die zur Abstimmung vorgeschlagenen Satzungsänderungen. Ergänzungen oder neue Textfassungen sind hier farbig dargestellt.
In der rechten Spalte finden Sie Begründungen und Kommentare zu der jeweiligen Änderung
Satzung, eingetragen am 24.06.2019
Änderung
Erläuterungen
§ 2 Zweck und Zuständigkeit
9. Der HV RPS bekennt sich zum aktiven Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Sport, sei es in körperlicher, geistiger oder sexueller Form. Der HV RPS sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Er verpflichtet sich, in seinen Strukturen, Ausbildungen und der täglichen Praxis diesem Bekenntnis entsprechend der Selbstverpflichtung des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (weiter: DOSB) und seiner Mitgliedsverbände gerecht zu werden.
§ 2 Zweck und Zuständigkeit
9. Der HV RPS verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Der HV RPS sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Er verpflichtet sich, in seinen Strukturen, Ausbildungen und der täglichen Praxis diesem Bekenntnis entsprechend der Selbstverpflichtung des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (weiter: DOSB) und seiner Mitgliedsverbände gerecht zu werden.
Zuwiderhandlungen können dazu führen,
- dass schwerwiegende Verstöße zum Ausschluss führen können
- dass der Entzug von Lizenzen möglich ist.
Will ein Verband/Verein bei Fällen sexualisierter Gewalt Vereinsstrafen (z. B. Sperren, Ausschlüsse) verhängen, ist zu berücksichtigten, dass der entsprechende Tatbestand mit der drohenden Rechtsfolge in der Satzung des Verbandes/Vereins verankert sein muss.
2 Synopse: Satzungsänderungen zum Verbandstag am 06.11.2021
§ 5 Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliedschaft
5.3 Die Mitglieder sind verpflichtet:
5.4 Mitgliedsbeiträge, Strafen, Umlagen und sonstige Kosten ordnungsgemäß und fristgerecht abzuführen.
5.5 für die ausschließlich verbandsinterne Nutzung eine offizielle postalische Vereins-/Verbandskorrespondenzadresse und Namen, Anschrift, sowie eine offizielle E-Mail-Adresse des nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandes bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzugeben.
5.6 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus seinem Bezirksverband.
Aus Datenschutzgründen sollen hier Pflichtangaben in der Satzung definiert werden, für die der Verband eine Vertragsgrundlage hat. Die offizielle Vereinskorrespondenzadresse (Post und E-Mail) ergeben sich als notwendige Angabe aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
Änderung der bisherigen Ziffer bedingt durch einfügen von Nr. 5.3 bis Nr. 5.5
§ 9
Geschäftsführendes Präsidium
2. Das „Geschäftsführende Präsidium“ fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Geschäftsführer nach terminlicher Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern einberufen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das „Geschäftsführende Präsidium“ ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner Mitglieder anwesend sind. Es fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei
§ 9
Geschäftsführendes Präsidium
2. Das „Geschäftsführende Präsidium“ („GfPr.“) fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Geschäftsführer nach terminlicher Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern einberufen werden. Die Sitzungen können als Präsenzveranstaltungen oder im Wege einer Video- bzw. Telefonkonferenz oder in kombinierter Form durchgeführt werden. Sofern alle Mitglieder des „GfPr.“ einverstanden sind, können Beschlüsse des „GfPr.“ außerhalb von
Schaffung der generellen Möglichkeit, Sitzungen des „Geschäftsführenden Präsidiums“ in alternativer Form durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen.
3 Synopse: Satzungsänderungen zum Verbandstag am 06.11.2021
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Sitzungen auf andere Art gefasst werden, nämlich im Umlaufverfahren in schriftlicher Form, mündlich oder per Telefon, Telefax oder per E-Mail. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das „Geschäftsführende Präsidium“ ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner Mitglieder anwesend sind. Es fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
§10
Gesamtpräsidium
1.Das Gesamtpräsidium besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, den Vorsitzenden der Hockey-Bezirksverbände (HBV), dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Schiedsrichterwart, dem Referenten für Leistungssport, dem Referenten für Schulhockey, dem Pressewart, dem Referenten für Sportentwicklung und Seniorensport und dem Jugendwart. Es wird, mit Ausnahme der Vorsitzenden der HBV und mit Ausnahme des Jugendwartes von dem ordentlichen Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Gesamtpräsidium gibt sich eine Geschäftsordnung.
§10
Gesamtpräsidium
1.Das Gesamtpräsidium besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, den Vorsitzenden der Hockey-Bezirksverbände (HBV), dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Schiedsrichterwart, dem Referenten für Leistungssport, dem Referenten für Schulhockey, dem Pressewart, dem Referenten für Sportentwicklung und Seniorensport und dem Jugendwart. Es wird, mit Ausnahme der Vorsitzenden der HBV und mit Ausnahme des Jugendwartes von dem ordentlichen Verbandstag auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtsdauer des Präsidiums kann auch kürzer oder länger bemessen sein. Seine Mitglieder bleiben
1.
In der Pandemie hat sich gezeigt, dass sofern keine termingerechte Mitgliederversammlung stattfinden konnte, das Präsidium nur durch zwei Verordnungen des BM Justiz im Amt verbleiben konnten
3.
Schaffung der generellen Möglichkeit, Sitzungen des Gesamtpräsidium in alternativer Form durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen
4 Synopse: Satzungsänderungen zum Verbandstag am 06.11.2021
3.Das Gesamtpräsidium fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Präsidenten schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme; Ehrenpräsidenten und Ehrenpräsidiumsmitglieder haben beratende Stimme. Die Vorsitzenden / Präsidenten der Hockey-Bezirksverbände Rheinhessen, Rheinland, Pfalz und Saar können sich durch ein Mitglied ihres Vorstands / Präsidiums vertreten lassen. Das Gesamtpräsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Es fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Abstimmungen im schriftlichen Verfahren sind zulässig, wenn kein Mitglied des Gesamtpräsidiums diesem Verfahren widerspricht.
bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Präsidiumsmitglieds ist das Präsidium berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. Das Gesamtpräsidium gibt sich eine Geschäftsordnung.
3.Das Gesamtpräsidium fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Präsidenten schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Sitzungen können als Präsenzveranstaltungen oder im Wege einer Video- bzw. Telefonkonferenz oder in kombinierter Form durchgeführt werden. Sofern alle Mitglieder des Gesamtpräsidium einverstanden sind, können Beschlüsse des Gesamtpräsidium außerhalb von Sitzungen auf andere Art gefasst werden, nämlich im Umlaufverfahren in schriftlicher Form, mündlich oder per Telefon, Telefax oder per E-Mail. Jedes Mitglied hat eine Stimme; Ehrenpräsidenten und Ehrenpräsidiumsmitglieder haben beratende Stimme. Die Vorsitzenden / Präsidenten der Hockey-Bezirksverbände Rheinhessen, Rheinland, Pfalz und Saar können sich durch ein Mitglied ihres Vorstands / Präsidiums vertreten lassen. Das Gesamtpräsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Es fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
5 Synopse: Satzungsänderungen zum Verbandstag am 06.11.2021
Präsidenten. Abstimmungen im schriftlichen Verfahren sind zulässig, wenn kein Mitglied des Gesamtpräsidiums diesem Verfahren widerspricht.
§ 11 Verbandstag
1. Der „Ordentliche Verbandstag“ findet alle zwei Jahre bis spätestens zum 30. April statt. Ort und Zeitpunkt des nächsten Verbandstages werden dort festgelegt.
§ 11 Verbandstag
1. Der „Ordentliche Verbandstag“ findet alle zwei Jahre möglichst im ersten Halbjahr statt. Der ordentliche Verbandstag gem. Ziffer 1. oder der außerordentliche Verbandstag gem. gem. Ziffer 3. kann alternativ als virtueller Verbandstag durchgeführt werden. Das Stimmrecht wird in dem virtuellen Verbandstag in elektrischer Form ausgeübt. Die Entscheidung, ob der Verbandstag in Präsenzform oder als virtueller Verbandstag durchgeführt wird, trifft das Präsidium. Ort und Zeitpunkt des nächsten Verbandstages werden dort festgelegt.
Schaffung der Möglichkeit, den Verbandstag, sofern notwendig, später durchführen zu können.
Schaffung der Möglichkeit, den Verbandstag im Bedarfsfall auch als virtuellen verbandstag durchführen zu können.


RPS - Präsidium • Nr. 24 vom 7.10.2021

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RPS - Präsidium • Nr. 22 vom 7.10.2021

Einladung zum ordentlichen Verbandstag des Hockey-Verbandes Rheinland-Pfalz/Saar

Einladung zum ordentlichen Verbandstag 2021 des Hockey-Verbandes Rheinland-Pfalz/Saar e.V

  • am Samstag den 06. November 2021 um 10.30 Uhr
  • im Saal des Schönborner Hof
  • in 55262 Heidesheim, Mainzer Str. 17

Die Tagesordnung kann hier heruntergeladen werden:
 

» Tagesordnung (PDF)

Harald Annemaier
Präsident
Alexandra Schröter
Geschäftsführerin

 


 
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Bereich: Präsidium
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