Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 108 vom 3.9.2021

Saisonrundschreiben Feldhockeysaison 2021/2022

01. September 2021

 

Liebe Hockeyfreunde,

nachdem die Verlegungssperre aktiv ist, wurden die Spielpläne dem
Schiedsrichterausschuss zur Einsatzplanung der Schiedsrichter weitergeleitet. Für den
weiteren Spielbetrieb sowie die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die
Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.

 

Die Staffelleiter sind:

Oberliga Damen Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de
Verbandsliga Damen Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
artur.kuntz@gmx.de
Oberliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
artur.kuntz@gmx.de
1. Verbandsliga Herren Klaus Fuchs, Lucas- Cranach-Str. 59, 55543 Bad Kreuznach,
klaus.fuchs@rps-hockey.de
2. Verbandsliga Herren Christian Schmitz-Peiffer, Mainzer Landstr. 1, 55262 Ingelheim
christian.schmitz-peiffer@gmx.de

 

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Elektronischer Spielberichtsbogen (ESB)

Bei Spielen müssen beiden Mannschaften mindestens einen Teamberechtigten vor Ort
haben, um Eintragungen/Änderungen im ESB vornehmen zu können. Sollten keine
Schiedsrichter erscheinen oder die Schiedsrichter sind nicht namentlich eingetragen
(Vereinsansetzungen), dann muss der Protokollant des Heimvereins das komplette
ausfüllen des ESBs übernehmen. Des Weiteren muss der Heimverein ein mit dem Internet
verbundenes Endgerät (Computer, Laptop, Tablet) so wie einen Protokollführer
bereitstellen (siehe § 31 Abs.4 und § 33).
Eine Anleitung für den ESB gibt es im Internet unter
https://sites.google.com/view/elektronischerspielbericht/startseite

 

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen
Kaderlisten gemeldet werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen
aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer
Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat
betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die
untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine
Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins
erforderlich, sofern ein Verein bei den Herren Damen einsetzt. Auf die Meldung der
Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der
Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen bei den Herren einsetzt.
Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und ein „gemischte“ Mannschaft, ist die
Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“
ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw.
Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.
Die Kaderlisten, mit ggf. Stammspielermeldung, sind für jede Mannschaften, die in
einer RPS-Liga spielt, bis zum 05.09.21 online einzupflegen.
Hierfür muss dem
Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung
gemeldet werden.

 

Pseudostammspielermeldungen gem. §22 (7) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden, sind die betroffenen Vereine
durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern,
neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden bzw. zu erklären,
warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden.
Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf
verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den
zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt
werden.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein,
zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die
angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem
Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch den
Heimverein ein elektronischer Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung
auszufüllen.
Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB
geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner,
Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf, ist der betr.
Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Nils Vossebein und
ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Bei der Absage eines Spiels muss sichergestellt sein, dass der Empfänger die Information
erhalten hat. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine Mail reichen nicht aus.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die
Vereine innerhalb einer Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem
zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Die Wartezeit gem. § 35 SpO-DHB ist einzuhalten, sofern keine klarstellende Absage der
eingeteilten Schiedsrichter, bzw. von dem Staffelleiter vorliegt. Diese Absage ist auf dem
Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede
Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft
höchstens zehn Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 35 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter
Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Schiedsrichter allgemein

Die Schiedsrichterkosten werden ausschließlich vom Heimverein getragen. Am Ende der
Saison wird dann ein Kostenausgleich vom Staffelleiter gemacht.
Bei Ausfällen von eingeteilten Schiedsrichtern hat grundsätzlich der Verein, in dessen
Verantwortung der Schiedsrichter eingeteilt wurde, für qualifizierten Ersatz zu sorgen (ggf.
bei anderen Vereinen).

 

Für die Feldsaison 2021/22 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin


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