Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 111 vom 8.11.2021

Saisonrundschreiben Hallensaison 2021/2022

08. November 2021

 

Liebe Hockeyfreunde,

die Verlegungssperre ist in Kraft. Ab jetzt sind ausschließlich die Staffelleiterinnen/Staffelleiter für den weiteren Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele zuständig.
Auch in dieser Saison werden in allen Ligen die elektronischen Spielberichtsbögen eingesetzt. Hierfür müssen den Staffelleiterinnen/Staffelleitern Teamberechtigte gemeldet werden, die die Kaderlisten, evtl. Stammspieler eintragen und auch die Spielberichtsbögen bei den Spielen ausfüllen.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an die Staffelleiter melden.

Die Staffelleiter sind:

Oberliga Damen Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Damen Christian Schmitz-Peiffer, Mainzer Landstraße 1, 55262 Ingelheim, christian.schmitz-peiffer@gmx.de
2. Verbandsliga Damen Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
Oberliga Herren Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de
1. Verbandsliga Herren
Christian Schmitz-Peiffer, Mainzer Landstraße 1, 55262 Ingelheim, christian.schmitz-peiffer@gmx.de
2. Verbandsliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
3. Verbandsliga Herren Christian Schmitz-Peiffer, Mainzer Landstraße 1, 55262 Ingelheim, christian.schmitz-peiffer@gmx.de
4. Verbandsliga Herren Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern
artur.kuntz@gmx.de
5. Verbandsliga Herren Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Ingelheim,
rainerstg@t-online.de

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Alexandra Schöter (Ergebnisdienst)
Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Nils Vossebein (Schiedsrichterwart)
Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten ins Internet eingetragen werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten.
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB). Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften ist nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern bei den Herren Damen einsetzt werden (Zulässigkeit gemischter Mannschaften). Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen bei Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damen- und eine Herrenmannschaft in der mit Damen gespielt wird, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegt für eine Mannschaft eine Kadermeldung ohne oder unvollständige Stammspielrmeldung vor, gelten alle eingesetzten Spieler/Spielerinnen als Stammspieler.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 12.11.21 ins Internet einzutragen. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@keyClubNr“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Spieldauer

§17 SpO-DHB wurde zu dieser Saison geändert. Danach beträgt die Spielzeit im Hallenhockey 4 x 15 Minuten. Nach dem ersten und dritten Viertel gibt es eine Viertelpause von 1 Minute und nach dem zweiten Viertel eine Halbzeitpause von 10 Minuten.
Dies betrifft nicht unsere Ligen die an Spieltagen spielen. Hier wird nach §7 Abs. 2 ZSpO-RPS weiterhin 2 x 20 Minuten gespielt.

 

Elektronischer Spielberichtsbogen

In allen Ligen wird der elektronische Spielberichtsbogen (ESB) eingesetzt. Dafür muss die Heimmannschaften einen Internetzugang und beide Mannschaften einen Teamberechtigten vor Ort haben um die Eintagungen in den Spielberichtsbogen machen zu können. Die Teamberechtigten werden, wie jetzt auch schon für die Kadermeldung, vor Saisonbeginn mit ihrer Hoc@keyClubNr an den Staffelleiter gemeldet.
Bei den Spieltagen sind keine Schiedsrichter angesetzt, deshalb muss der Heimverein bis Dienstag vor den Turnier dem Staffelleiter einen Turnierleiter, mit Hoc@keyClubNr, melden, der am Turniertag für das Ausfüllen der Spielberichtsbögen verantwortlich ist. Hierbei müssen auch die Schiedsrichter, die gepfiffen haben, bei Bemerkungen eingetragen werden.
Durch die Verwendung des ESB entfällt die Ergebnismeldung. Sollte der ESB aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist ein Spielberichtsbogen in Papierform auszufüllen. Dieser ist unverzüglich an den Staffelleiter zu senden und das Ergebnis muss gemeldet werden.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen

§ 22 (7) SpO-DHB. Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen. Und sie haben ein mit dem Internet verbundenes Endgerät zur Verfügng zu stellen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem ESB zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein der ESB mit kurzer Sachverhaltsdarstellung auszufüllen. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Nils Vossebein und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Bei der Absage eines Spiels muss sichergestellt sein, dass der Empfänger die Information erhalten hat. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine Mail reichen nicht aus.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die Vereine innerhalb von zwei Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 35 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 35 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 


Für die Hallensaison 2021/22 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

Sportwartin
 


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